Konsolidierung
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Unter Konsolidierung versteht man die Begrenzung und den Abbau von Haushaltsdefiziten sowie die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 120 f.)
Beispiel: Der Staat senkt Ausgaben oder erhöht Steuern, um ein Haushaltsdefizit zu verringern und die Staatsverschuldung zurückzuführen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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