Konsenseffizienz
- Andreas Armster

- 7. Juli 2025
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Konsenseffizienz bezeichnet den Vorteil, dass Entscheidungen im mitbestimmten Aufsichtsrat meist im gemeinsamen Einvernehmen (Konsens) getroffen werden. Das sorgt für mehr Akzeptanz und eine reibungslosere Umsetzung im Unternehmen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 134 f.)
Beispiel: In einem Unternehmen plant der Vorstand eine Standortverlagerung. Durch die Mitbestimmung im Aufsichtsrat bringen die Arbeitnehmervertreter Bedenken ein. Nach Diskussion einigen sich beide Seiten auf einen Kompromiss – die Verlagerung erfolgt schrittweise. Die Entscheidung wird gemeinsam getragen und im Betrieb ohne Widerstand umgesetzt.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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