Konsens
Ein Konsens liegt vor, wenn sich die Vertragsparteien über die wesentlichen Inhalte des Vertrags einig sind. Stimmen ihre tatsächlichen Willen überein, kann ein Vertrag auch dann zustande kommen, wenn ihre Erklärungen versehentlich voneinander abweichen. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 50 f.)
Beispiel: Verkäufer V möchte sein gebrauchtes Auto für 1.000 € an K verkaufen. In seinem Brief schreibt V versehentlich 100 €. K weiß von dem Schreibfehler und erklärt, dass er das Auto für die ursprünglich vereinbarten 1.000 € kaufen möchte. Da beide tatsächlich 1.000 € vereinbart haben, liegt ein Konsens vor.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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