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Konnexitätsprinzip

17. Juni
1 Min. Lesezeit

Das Konnexitätsprinzip besagt, dass diejenige staatliche Ebene die Kosten einer öffentlichen Aufgabe tragen soll, die über deren Durchführung entscheidet („Wer bestellt, bezahlt“). (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 120)


Beispiel: Überträgt ein Bundesland den Gemeinden die Pflicht, zusätzliche Kita-Plätze bereitzustellen, muss es den Gemeinden die dafür entstehenden Mehrkosten ausgleichen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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