Konkurrenzsystem
- Andreas Armster

- 17. Juni
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Das Konkurrenzsystem ist eine Form der Steuerertragshoheit, bei der jede staatliche Ebene (z. B. Bund, Länder, Gemeinden) frei auf dieselben Steuerquellen zugreifen und Steuern selbst gestalten kann. Es bietet hohe Einnahmeautonomie, erschwert jedoch die Abstimmung der Steuerpolitik. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 120)
Beispiel: Wenn Bund, Länder und Gemeinden jeweils eigene Einkommensteuern auf dasselbe Einkommen erheben und die Steuersätze selbst festlegen könnten, läge ein Konkurrenzsystem vor.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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