Konkurrenzprinzip
- Andreas Armster

- 6. Mai
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Das Konkurrenzprinzip beschreibt, dass die Nutzung eines Gutes durch eine Person andere Personen gleichzeitig von der Nutzung ausschließt, da das Gut verbraucht oder belegt wird. (vgl. Theiler 2012, S. 275)
Beispiel: Wenn eine Person einen Apfel kauft und isst, können andere Personen diesen Apfel nicht mehr nutzen oder konsumieren.
Theiler, W. (2012): Grundlagen der VWL: Makroökonomie. München: UVK/Lucius



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