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Konjunkturausgleichsrücklage

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Konjunkturausgleichsrücklage ist ein nach dem Stabilitätsgesetz zu bildendes Guthaben von Bund und Ländern, das bei der Bundesbank unverzinslich gehalten wird. Durch die Bildung wird Kaufkraft aus dem Wirtschaftskreislauf entzogen. Bei Bedarf können die Guthaben wieder freigegeben werden, wodurch zusätzliche staatliche Nachfrage entsteht. Ziel ist es, die Konjunktur zu beruhigen oder zu beleben. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 355)


Beispiel: Wenn die Wirtschaft zu stark wächst, können Bund und Länder Geld in die Konjunkturausgleichsrücklage einzahlen. Dadurch wird beispielsweise 1 Mrd. € Kaufkraft aus dem Wirtschaftskreislauf entzogen. Wenn die Wirtschaft dagegen schwach ist, kann das Geld wieder freigegeben werden, sodass 1 Mrd. € zusätzliche staatliche Nachfrage entsteht.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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