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Kompromissdefizit

Kompromissdefizit bedeutet, dass im Aufsichtsrat Entscheidungen oft schon im Voraus verändert oder nicht mehr eingebracht werden, weil man Widerstände fürchtet, oder dass die Zustimmung der Arbeitnehmerseite an nicht sachliche Bedingungen geknüpft wird, was die Entscheidungsfindung erschwert. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 135)


Beispiel: Wenn ein Vorstand ein wichtiges Investitionsprojekt nicht vollständig vorlegt, weil er befürchtet, dass die Arbeitnehmervertreter dagegen stimmen könnten, oder wenn die Arbeitnehmerseite ihre Zustimmung nur gibt, wenn gleichzeitig andere betriebliche Zugeständnisse gemacht werden, die nichts mit dem Projekt zu tun haben.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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