Kommunalverschuldung
- Andreas Armster

- 17. Juni
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Die Kommunalverschuldung bezeichnet die Kreditaufnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Finanzierung ihrer Aufgaben. Kredite dürfen in der Regel nur für Investitionen, Investitionsförderungen oder Umschuldungen aufgenommen werden und bedürfen meist der Genehmigung der Kommunalaufsicht. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 120)
Beispiel: Eine Stadt nimmt einen Kredit auf, um eine neue Schule zu bauen. Da es sich um eine Investition handelt, ist die Kreditaufnahme grundsätzlich zulässig.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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