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Kommissionsgeschäfte

10. Juni
1 Min. Lesezeit

Kommissionsgeschäfte sind Geschäfte, bei denen ein Kommissionär Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines Auftraggebers (Kommittenten) kauft oder verkauft. Für diese Tätigkeit erhält der Kommissionär eine Provision. (vgl. Weber 2016, S. 170 ff.)


Beispiel: Ein Kunsthändler verkauft ein Gemälde für einen Kunden. Der Verkauf erfolgt über den Händler, der dafür eine Provision erhält. Den restlichen Verkaufserlös überweist er anschließend an den Eigentümer des Gemäldes.


Weber, M. (2016): Kaufmännisches Rechnen von A-Z. Formeln, Rechenbeispiele, Tipps für die Praxis. 10. Auflage. Freiburg: Haufe

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