Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
- Andreas Armster

- 11. Jan.
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Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft alle zwei Jahre den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland, bewertet die Wirtschaftlichkeit ihrer Ausgaben und empfiehlt den Bundesländern die Höhe des Rundfunkbeitrags. (vgl. Kleinjohann 2024, S. 240 f.)
Beispiel: Die KEF prüft, ob ARD und ZDF ihre Programme sparsam produzieren, und empfiehlt, den Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 € auf 18,50 € pro Monat anzuheben.
Kleinjohann, M. (2024): Grundlagen der Werbung. Theorie – Markt – Ethik – Recht. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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