Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
- Andreas Armster

- 11. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist eine unabhängige Kommission der Landesmedienanstalten, die die Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen schützt, indem sie Medienkonzentration überwacht und bei Zulassungen sowie Beteiligungsänderungen von TV-Unternehmen prüft, ob eine übermäßige Meinungsmacht entsteht. (vgl. Kleinjohann 2024, S. 241 f.)
Beispiel: Ein großer Medienkonzern möchte einen weiteren bundesweiten TV-Sender kaufen. Die KEK prüft, ob der Konzern dadurch zu viel Zuschaueranteil und Meinungsmacht erhält. Ist das der Fall, kann sie den Kauf untersagen oder nur unter Auflagen erlauben.
Kleinjohann, M. (2024): Grundlagen der Werbung. Theorie – Markt – Ethik – Recht. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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