Kommanditist
- Andreas Armster

- 29. Okt.
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Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der Kapital in die Gesellschaft einbringt, aber nicht an der Geschäftsführung beteiligt ist. Seine Haftung ist auf die im Handelsregister eingetragene Einlage beschränkt. Er hat nach § 166 HGB Kontrollrechte, nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil und erzielt steuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 582)
Beispiel: Ein Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG, die ein Hotel betreibt. Er haftet nur mit seiner Einlage, erhält regelmäßig Gewinnanteile, darf aber keine Geschäftsentscheidungen treffen.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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