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Kombilohn

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Kombilohn ist ein beschäftigungspolitisches Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich. Dabei erhalten Personen, die beispielsweise Arbeitslosengeld II beziehen und eine niedrig bezahlte Arbeit aufnehmen, zusätzlich zu ihrem Lohn einen staatlichen Zuschuss. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 349)


Beispiel: Ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger nimmt eine Arbeit an und verdient dafür 1.200 € im Monat. Zusätzlich erhält er vom Staat einen Lohnzuschuss von 300 €. Dadurch stehen ihm insgesamt 1.500 € zur Verfügung. Der staatliche Zuschuss soll den Anreiz erhöhen, eine niedrig bezahlte Beschäftigung aufzunehmen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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