Kollektivismus
Kollektivismus bezeichnet gesellschaftspolitische Lehren, die den Menschen vor allem als Sozialwesen betrachten. Gesellschaftliche Gemeinschaften wie Familie, Betrieb, Gemeinde oder Staat werden als mehr als nur die Summe ihrer einzelnen Mitglieder angesehen. Die Interessen des Kollektivs haben dabei Vorrang vor den Interessen des Einzelnen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 349)
Beispiel: In einem kollektivistisch geprägten System wird eine wirtschaftliche Entscheidung getroffen, die 1.000 Beschäftigten gemeinsam zugutekommt, auch wenn dadurch einzelne Arbeitnehmer weniger Vorteile haben. Entscheidend ist, dass die Entscheidung dem Kollektiv dient. Daher gilt: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz.“
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare