Kollektivbedürfnisse
Kollektivbedürfnisse sind Bedürfnisse, die ein Einzelner in der Regel nicht selbst befriedigen kann, weil ihm dafür die finanziellen Mittel fehlen. Deshalb werden sie gemeinsam bzw. durch den Staat erfüllt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 348)
Beispiel: Ein einzelner Bürger kann nicht selbst eine öffentliche Straße für ein ganzes Wohngebiet bauen und finanzieren. Deshalb übernimmt der Staat bzw. die Gemeinde den Bau und die Finanzierung der Straße. Das Bedürfnis nach Straßen ist damit ein Kollektivbedürfnis.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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