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Kollegialprinzip

Das Kollegialprinzip besagt, dass alle Mitglieder eines Leitungsorgans – z. B. eines Vorstands – gemeinsam und gleichberechtigt Entscheidungen treffen und die Verantwortung dafür tragen. Kein einzelnes Mitglied entscheidet allein, sondern das Gremium als Ganzes. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 128)


Beispiel: In einer Aktiengesellschaft müssen alle Vorstandsmitglieder gemeinsam über eine Investition abstimmen – die Entscheidung wird kollektiv getragen.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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