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Koalitionsrecht

Das Koalitionsrecht schützt das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich in Vereinigungen wie Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen, um gemeinsam ihre Interessen – etwa durch Tarifverhandlungen oder Streiks – zu vertreten. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 112)


Beispiel: Wenn Arbeitnehmer in einer Fabrik eine Gewerkschaft gründen, um bessere Löhne und Arbeitsbedingungen auszuhandeln und bei Bedarf zu einem Streik aufzurufen.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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