Koalitionsrecht
- Andreas Armster
- 5. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Das Koalitionsrecht schützt das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich in Vereinigungen wie Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen, um gemeinsam ihre Interessen – etwa durch Tarifverhandlungen oder Streiks – zu vertreten. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 112)
Beispiel: Wenn Arbeitnehmer in einer Fabrik eine Gewerkschaft gründen, um bessere Löhne und Arbeitsbedingungen auszuhandeln und bei Bedarf zu einem Streik aufzurufen.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
Comentarios