Kleinunternehmer
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet und der daher keine Umsatzsteuer erheben muss, aber auch keinen Vorsteuerabzug erhält (§ 19 UStG). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 193)
Beispiel: Ein selbstständiger Grafikdesigner erzielt im Jahr 25.000 € Umsatz. Er gilt als Kleinunternehmer, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer und führt keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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