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Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) ist ein Gesetz, das Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung des Jahresabschlusses gewährt, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. (vgl. Puke 2023, S. 190 f.)


Beispiel: Eine kleine GmbH muss keinen Anhang zum Jahresabschluss erstellen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben unter der Bilanz ausweist.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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