Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) ist ein Gesetz, das Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung des Jahresabschlusses gewährt, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. (vgl. Puke 2023, S. 190 f.)
Beispiel: Eine kleine GmbH muss keinen Anhang zum Jahresabschluss erstellen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben unter der Bilanz ausweist.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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