Kleine Aktiengesellschaft
Eine kleine Aktiengesellschaft (kleine AG) ist keine besondere Rechtsform, sondern eine normale Aktiengesellschaft, die aufgrund eines überschaubaren Aktionärskreises bestimmte gesetzliche Erleichterungen erhält. Entscheidend ist daher nicht die Größe der AG. Möglich ist auch eine Einpersonen-AG. Zu den Erleichterungen gehören unter anderem eine erweiterte Satzungsautonomie sowie Vereinfachungen bei der Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 131)
Beispiel: Eine AG hat nur einen Aktionär, der sämtliche Aktien hält. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen Beschlüsse auch ohne Einhaltung der gesetzlichen Einberufungsregeln fassen. Die Gesellschaft bleibt dabei eine normale AG; sie erhält lediglich die für eine kleine AG vorgesehenen gesetzlichen Erleichterungen.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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