Kleinbetragsrechnung
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Bruttobetrag bis 250 €, bei der vereinfachte Pflichtangaben ausreichen (z. B. kein Leistungsempfänger nötig). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 191)
Beispiel: Ein Unternehmer kauft Büromaterial für 50 € inkl. Umsatzsteuer und erhält einen Kassenzettel. Dieser gilt als Kleinbetragsrechnung und berechtigt zum Vorsteuerabzug.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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