Klage
Die Klage ist ein an ein Gericht gerichtetes Gesuch des Klägers um Rechtsschutz durch ein Urteil. Sie kann sich insbesondere auf die Verurteilung des Beklagten zu einer Leistung oder Unterlassung, die Feststellung eines Rechtsverhältnisses oder die Begründung, Änderung oder Auflösung eines Rechtsverhältnisses richten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 346)
Beispiel: Eine Person kauft ein Fahrrad für 1.000 €, bezahlt es, erhält es aber nicht. Sie fordert den Verkäufer zur Lieferung auf, doch dieser weigert sich. Die Person kann daraufhin beim Gericht eine Leistungsklage erheben und beantragen, dass der Verkäufer zur Herausgabe des Fahrrads verurteilt wird.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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