Kirchensteuer
- Andreas Armster

- 17. Juni
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Die Kirchensteuer ist eine von steuerberechtigten Religionsgemeinschaften erhobene Steuer zur Finanzierung ihrer Aufgaben. Sie wird in Deutschland meist als prozentualer Zuschlag zur Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer erhoben und kann als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 118 f.)
Beispiel: Beträgt die Einkommensteuer 10.000 € und der Kirchensteuersatz 9 %, fallen zusätzlich 900 € Kirchensteuer an.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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