Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung, die Familien finanziell unterstützt, wenn das Einkommen der Eltern grundsätzlich für deren eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber wegen der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder ansonsten Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld notwendig wäre. Ziel ist es, den Bezug dieser Leistungen zu vermeiden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 345 f.)
Beispiel: Eine Familie hat ein monatliches Einkommen von 3.000 €. Damit können die Eltern ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren. Für die zusätzlichen Kosten ihres minderjährigen Kindes reicht das Einkommen jedoch nicht aus. Statt dass die Familie deshalb Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld benötigt, erhält sie einen Kinderzuschlag, um den zusätzlichen finanziellen Bedarf des Kindes abzudecken.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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