Kinderbetreuungskosten
- Andreas Armster

- 17. Juni
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Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für die Betreuung von Kindern, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Nicht begünstigt sind Kosten für Unterricht oder Freizeitaktivitäten. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 117 f.)
Beispiel: Eltern zahlen 3.000 € jährlich für die Betreuung ihres 5-jährigen Kindes in einer Kindertagesstätte. Davon können sie grundsätzlich zwei Drittel (2.000 €) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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