Kettenregress
- Andreas Armster

- 28. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Kettenregress bezeichnet den Rückgriff eines Unternehmers entlang der Lieferkette, wenn er gegenüber einem Verbraucher für ein mangelhaftes digitales Produkt einstehen musste und seine daraus entstandenen Kosten vom Vertriebspartner oder Vorlieferanten zurückfordert. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 235)
Beispiel: Ein Streaming-Dienst muss einem Kunden wegen fehlerhafter Software Zugang gewähren oder Schadensersatz leisten. Der Streaming-Dienst fordert anschließend die entstandenen Kosten vom Software-Zulieferer zurück.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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