Kettenarbeitsvertrag
Ein Kettenarbeitsvertrag ist die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge. Wenn ein Arbeitsvertrag ausläuft, beginnt unmittelbar danach ein neuer befristeter Vertrag. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis tatsächlich nicht unterbrochen. Kettenarbeitsverträge sind grundsätzlich zulässig, dürfen aber nicht dazu genutzt werden, den Kündigungsschutz zu umgehen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 344)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält zunächst einen Arbeitsvertrag vom 1. Januar bis 30. Juni. Direkt danach erhält er einen zweiten Vertrag vom 1. Juli bis 31. Dezember. Im folgenden Jahr wird ein weiterer befristeter Vertrag abgeschlossen. Obwohl jedes Mal ein neuer Vertrag beginnt, arbeitet der Arbeitnehmer ohne Unterbrechung im selben Unternehmen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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