Kernzeit
Kernzeit ist ein Begriff aus der gleitenden Arbeitszeit. Sie bezeichnet die Arbeitszeit, während der ein Arbeitnehmer im Betrieb anwesend sein muss. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 344)
Beispiel: In einem Unternehmen gilt Gleitzeit von 7:00 bis 18:00 Uhr. Die Kernzeit ist von 9:00 bis 15:00 Uhr. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, ob er beispielsweise um 7:00 oder 8:00 Uhr beginnt, muss aber zwischen 9:00 und 15:00 Uhr im Betrieb anwesend sein.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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