Kennzeichnungsverfahren
- Andreas Armster

- 28. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Kennzeichnungsverfahren sind Beurteilungsverfahren, bei denen der Beurteiler aus vorgegebenen arbeitsrelevanten Aussagen auswählt, welche auf den Beurteilten zutreffen. Die Bewertung der Aussagen erfolgt jedoch anonymisiert und automatisch durch eine Auswertungsinstanz, sodass der Beurteiler die Gewichtung oder Bewertung der Antworten nicht kennt. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 448 ff.)
Beispiel: Der Vorgesetzte erhält eine Liste mit verschiedenen Aussagen, wie zum Beispiel „Zeigt der Mitarbeiter Eigeninitiative?“ oder „Arbeitet er zuverlässig?“. Für jede Aussage kreuzt er an, ob diese auf den Mitarbeiter zutrifft („Ja“) oder nicht („Nein“). Die anschließende Auswertung und Zusammenfassung der Ergebnisse erfolgt dabei nicht durch den Vorgesetzten selbst, sondern wird von der Personalabteilung übernommen, die daraus eine Gesamtbewertung erstellt.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



Kommentare