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Kaution

15. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Kaution ist ein Geldbetrag, den ein Vertragspartner zur Sicherung der Einhaltung eines Vertrages verlangt. Besonders häufig kommt sie bei Mietverträgen vor. Sie dient beispielsweise dazu, mögliche Ansprüche des Vermieters wegen rückständiger Miete oder notwendiger Schönheitsreparaturen abzusichern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 343 f.)


Beispiel: Ein Mieter zahlt monatlich 800 € Miete. Der Vermieter verlangt eine Kaution von 2.400 €, also drei Monatsmieten. Zieht der Mieter später aus und hat beispielsweise noch 600 € Miete nicht bezahlt, kann die Kaution zur Sicherung dieses Anspruchs herangezogen werden. Eine Barkaution ist laut zu verzinsen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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