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Kausalität

13. März
1 Min. Lesezeit

Kausalität bedeutet im Zivilrecht, dass zwischen einer Handlung und dem entstandenen Schaden ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss, damit eine Haftung entstehen kann. (vgl. Fischer 2023, S. 136)


Beispiel: Wenn jemand eine Vase umstößt und sie deshalb zerbricht.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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