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Kausale Rechtsgeschäfte

11. Okt.
1 Min. Lesezeit

Kausale Rechtsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, bei denen der Rechtsgrund (causa) Bestandteil des Rechtsgeschäfts ist. Dazu gehören beispielsweise Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge und Darlehensverträge. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 27 f.)


Beispiel: Eine Person kauft ein Fahrrad für 200 €. Der Kaufvertrag enthält den Rechtsgrund für die Zahlung des Kaufpreises und die Verpflichtung zur Übergabe des Fahrrads. Daher ist der Kaufvertrag ein kausales Rechtsgeschäft.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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