Kaufvertrag
- Andreas Armster

- 25. Sept.
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Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache oder ein Recht zu übereignen und frei von Mängeln zu übergeben, während der Käufer verpflichtet ist, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 182 ff.)
Beispiel: Studentin Inga kauft in einem Elektronikgeschäft ein neues Smartphone für 500 €. Der Verkäufer verpflichtet sich, ihr das Smartphone mangelfrei zu übergeben, während Inga den Kaufpreis bezahlen muss. Damit kommt ein Kaufvertrag zustande.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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