Kaufmännische Zurückbehaltungsrecht
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht erlaubt einem Kaufmann, bewegliche Sachen oder Wertpapiere eines Schuldners zurückzuhalten, bis dieser eine offene Forderung aus dem Handelsgeschäft erfüllt (§ 369 HGB). (vgl. Fischer 2023, S. 133 f.)
Beispiel: Wenn ein Spediteur gelagerte Ware eines Händlers zurückbehält, bis der Händler die offenen Transportkosten bezahlt hat.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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