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Kaufmann

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 HGB). Dazu zählen insbesondere Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht und selbstständiger, dauerhafter Tätigkeit. Kleingewerbe, Freiberufler oder Künstler fallen in der Regel nicht unter diesen Begriff, können aber durch Eintragung im Handelsregister Kaufmann werden. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 17 f.)


Beispiel: Ein Inhaber eines mittelgroßen Einzelhandelsgeschäfts betreibt sein Geschäft mit Buchhaltung, Personal und Lagerverwaltung. Nach § 1 HGB ist er Kaufmann, da sein Gewerbebetrieb kaufmännisch organisiert ist.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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