Kassenärztliche Vereinigungen
Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Rechte der Kassenärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen wahrnehmen. Dazu gehören insbesondere die Abrechnung der ärztlichen Leistungen sowie die Vertretung der Interessen der Kassenärzte. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 339)
Beispiel: Ein Kassenarzt behandelt einen gesetzlich versicherten Patienten und erbringt dafür eine Leistung im Wert von 180 €. Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt die Abrechnung dieser Leistung gegenüber der Krankenkasse und vertritt dabei die Interessen des Arztes.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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