Kassenarzt
Ein Kassenarzt ist ein Arzt, der zur Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen (Kassenpatienten) zugelassen ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 339)
Beispiel: Eine gesetzlich krankenversicherte Person hat Zahnschmerzen und geht zu einem Kassenarzt. Die Behandlung wird über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet, sodass der Patient die medizinisch notwendige Behandlung nicht vollständig selbst bezahlen muss.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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