Kartellrecht
- Andreas Armster

- 17. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Das Kartellrecht ist ein Rechtsgebiet zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht. Es regelt, inwieweit wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen zulässig sind, und stellt Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Unternehmenszusammenschlüssen und Vertriebssystemen. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 8)
Beispiel: Zwei große Supermarktketten verabreden heimlich, bestimmte Preise für Milchprodukte abzusprechen. Da dies den Wettbewerb einschränkt und Verbraucher schädigt, ist eine solche Absprache nach dem Kartellrecht verboten und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


Kommentare