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Kartellpolitik

15. Aug.
1 Min. Lesezeit

Kartellpolitik bezeichnet die staatliche Politik zur Verhinderung wettbewerbsbeschränkender Absprachen zwischen Unternehmen. Grundlage ist insbesondere das Kartellverbot, nach dem Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern unwirksam sein können, wenn sie den Wettbewerb beschränken. Typische Beispiele sind Preiskartelle und Gebietskartelle. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 339)


Beispiel: Zwei konkurrierende Supermärkte sprechen sich ab, dass beide ihre Produkte künftig für mindestens 10 € verkaufen. Dadurch können die Kunden nicht mehr vom Preiswettbewerb zwischen den beiden Unternehmen profitieren. Eine solche Preisabsprache beschränkt den Wettbewerb.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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