Karenzentschädigung
Karenzentschädigung ist eine Geldentschädigung für ein vereinbartes Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Verzichtet ein Arbeitnehmer aufgrund eines solchen Wettbewerbsverbots darauf, für einen Konkurrenten zu arbeiten, muss der bisherige Arbeitgeber dafür eine monatliche Entschädigung zahlen. Diese muss mindestens die Hälfte des zuletzt bezogenen Arbeitsentgelts betragen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 338)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient zuletzt 4.000 € brutto im Monat. In seinem Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass er nach seinem Ausscheiden ein Jahr lang nicht für einen direkten Konkurrenten arbeiten darf. Dafür erhält er vom ehemaligen Arbeitgeber eine Karenzentschädigung von mindestens 2.000 € pro Monat. Beginnt er während dieser Zeit eine andere Arbeit, kann sein dort erzieltes Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Karenzentschädigung angerechnet werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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