Kapitalversicherung
Eine Kapitalversicherung ist eine Versicherungsform, bei der der Versicherer im Versicherungsfall eine bestimmte, im Versicherungsvertrag vereinbarte Geldsumme auszahlt. Die Auszahlung erfolgt entweder beim Eintritt des Versicherungsfalls oder nach Ablauf der Versicherung. Beispiele sind die Lebensversicherung und die Unfallversicherung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 338)
Beispiel: Eine Person schließt eine Kapitalversicherung über 50.000 € ab. Tritt der vereinbarte Versicherungsfall ein, zahlt die Versicherung 50.000 € als einmalige Kapitalsumme aus. Bei einer Versicherung, die auf eine Auszahlung am Vertragsende ausgerichtet ist, wird die Summe entsprechend nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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