Kapitalverkehrsteuern
- Andreas Armster

- 16. Juni
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Kapitalverkehrsteuern sind Verkehrsteuern, die den Kapitalverkehr zwischen Personen oder Unternehmen erfassen. In Deutschland gehörten dazu insbesondere die Gesellschaftsteuer und die Börsenumsatzsteuer, die inzwischen abgeschafft wurden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 117)
Beispiel: Früher konnte beim Kauf von Aktien an der Börse eine Börsenumsatzsteuer anfallen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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