Kapitalrücklagen
Kapitalrücklagen sind Eigenkapital, das von außen in das Unternehmen eingebracht wurde, zum Beispiel durch Einzahlungen der Gesellschafter oder durch die Ausgabe von Aktien über dem Nennwert. Sie dienen als zusätzliche Finanzierungsmittel und bleiben dem Unternehmen langfristig erhalten. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 295)
Beispiel: Ein Unternehmen gibt 1.000 Aktien mit einem Nennwert von je 10 € aus. Der Ausgabepreis beträgt 15 € pro Aktie. Die 5 € Differenz pro Aktie (5 € × 1.000 Aktien = 5.000 €) werden als Kapitalrücklage verbucht.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas




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