Kapitalistische Personengesellschaft
Eine kapitalistische Personengesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) eine Kapitalgesellschaft, meist eine GmbH, ist. Für diese Gesellschaft gelten nach § 264a HGB grundsätzlich die gleichen Rechnungslegungsvorschriften wie für Kapitalgesellschaften. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 128 f.)
Beispiel: Eine GmbH übernimmt die Stellung des Komplementärs einer KG. Die Gesellschaft firmiert beispielsweise als Muster GmbH & Co. KG. Da eine GmbH persönlich haftender Gesellschafter ist, handelt es sich um eine kapitalistische Personengesellschaft, für die die Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften gelten.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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