Kapitalismus
Der Kapitalismus bezeichnet ein gesamtwirtschaftliches Lenkungssystem, das vor allem durch Privateigentum an Produktionsmitteln, freie Preisbildung auf Märkten, Gewinnorientierung und eine staatliche Rahmenordnung gekennzeichnet ist. Unternehmen und private Haushalte treffen ihre wirtschaftlichen Entscheidungen grundsätzlich selbst und stimmen diese über Markt und Wettbewerb aufeinander ab. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 335 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt eine private Fabrik und stellt dort Fahrräder her. Es entscheidet selbst, welche Fahrräder es produziert und zu welchem Preis es sie anbietet. Andere Unternehmen können ebenfalls Fahrräder anbieten und mit ihm konkurrieren. Der Preis entsteht dabei grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage. Das Unternehmen versucht, mit seiner Tätigkeit Gewinn zu erzielen. Der Staat legt gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, beispielsweise durch Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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