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Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien

Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien ist eine Form der Herabsetzung des Grundkapitals, bei der eigene Aktien der Gesellschaft eingezogen (vernichtet) werden, um Verluste auszugleichen oder Kapital an Aktionäre zurückzuführen. (vgl. Roos 2024, S. 288)


Beispiel: Eine AG kauft eigene Aktien im Nennwert von 100.000 € zurück. Die Hauptversammlung beschließt anschließend, diese Aktien einzuziehen. Dadurch sinkt das Grundkapital um 100.000 €, was eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien darstellt.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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