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Kapitalherabsetzung

Eine Kapitalherabsetzung ist die Herabsetzung des Grundkapitals (gezeichneten Kapitals) einer Kapitalgesellschaft auf Grundlage eines satzungsändernden Hauptversammlungsbeschlusses, meist zum Ausgleich von Verlusten, zur Einstellung in Rücklagen oder zur Rückzahlung von Kapital an die Anteilseigner. (vgl. Roos 2024, S. 285 ff.)


Beispiel: Eine AG weist einen Bilanzverlust von 300.000 € aus. Die Hauptversammlung beschließt eine Kapitalherabsetzung von 1.000.000 € auf 700.000 €, um den Verlust auszugleichen. Das Grundkapital sinkt entsprechend, ohne dass den Aktionären Geld ausgezahlt wird.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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