Kapitalgesellschaftsrecht
Das Kapitalgesellschaftsrecht ist ein Teil des Gesellschaftsrechts und regelt die rechtlichen Grundlagen von Kapitalgesellschaften, insbesondere der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 283 ff.)
Beispiel: A, B und C gründen eine GmbH mit 25.000 € Stammkapital. Im Gesellschaftsvertrag wird festgelegt, wie hoch die Einlagen der einzelnen Gesellschafter sind und wie sie an der GmbH beteiligt sind.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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