Kapitalforderungen
Kapitalforderungen sind Ansprüche auf Geldzahlungen (z. B. Darlehen oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Sie werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert bewertet; uneinbringliche Forderungen bleiben unberücksichtigt. (vgl. Puke 2023, S. 159)
Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Forderung über 5.000 € gegen einen Kunden. Diese wird grundsätzlich mit 5.000 € angesetzt.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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